Zitat:
Zitat von Trimichi
Das ist meine private Meinung. Der Gesetzgeber sieht das grundsätzlich so, indem im StGB ein entsprechender Paragraph expliziert ist. Kindeswohl geht über Elternwohl...
§218 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....
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Ist die Sicht des Gesetzgebers mit der Nennung des §§218 vollständig beschrieben wenn man den
§§218a "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" nicht erwähnt?
Gruß
N.
