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Alt 30.10.2019, 13:01   #14912
Nobodyknows
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Das ist meine private Meinung. Der Gesetzgeber sieht das grundsätzlich so, indem im StGB ein entsprechender Paragraph expliziert ist. Kindeswohl geht über Elternwohl...


§218 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....
Ist die Sicht des Gesetzgebers mit der Nennung des §§218 vollständig beschrieben wenn man den §§218a "Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs" nicht erwähnt?

Gruß
N.
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