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Alt 30.10.2019, 10:45   #14908
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Aristoteles hat sich geirrt, wie so oft. Was er da zu wissen behauptet, konnte er nicht wissen. Weder ist klar, was eine Seele überhaupt sein soll, noch hatte Aristoteles irgend ein Wissen darüber, wann diese in den Fötus gelangt. Über die Entwicklung eines Menschen im Mutterleib hatte er verständlicherweise nicht das Wissen eines heutigen Schulkindes.

Die katholische Kirche, die sich gerne auf Aristoteles beruft, schwankte in ihrer Geschichte mehrfach zwischen zwei Auffassungen hin und her:
  • Spontanbeseelung. Das entspricht der Auffassung von Aristoteles.
  • Sukzessivbeseelung. Demnach zöge die Seele nach und nach in den sich entwickelnden Fötus ein.

Heute steht die Kirche auf dem Standpunkt der Spontanbeseelung.

Ich bin der Meinung, dass eine befruchtete Eizelle kein Mensch ist. Zumindest nicht im gleichen Sinne, wie die Mutter ein Mensch ist, deren Rechte mit denen des Fötus abzuwägen sind. Für mich setzt das Menschsein ein Gehirn und ein Nervensystem voraus. Ein Zellklumpen mit einigen hundert Zellen wäre demnach kein Mensch (das Gehirn einer Stubenfliege hat 100.000 Zellen). Im Laufe der Schwangerschaft entwickelt sich daraus ein Mensch.
Nein, Aristoteles hat sich nicht geirrt. Mathematisch ist 1 plus 1 = 2. Zwei Menschen, Frau und Mann. Müsste man mal bei Kant genauer nachlesen, von wegen Form und Inhalt von Objekten bzw. Subjekten, gebe ich zu. Wie kann aus einer 2 eine 3 werden? Katholische Mathematik? Wo ist der Ursprungspunkt? Woher her kommt diese "Übersummativität"? Oder diese Spontanbeseelung?

Wenn ein Zellhaufen ein Zellhaufen ist und kein Mensch, so könnte man mit diesem Argumentationsstrang auch anfangen zu argumentieren, dass die Schüler und Jugendlichen der FFF-Bewegung nicht die "Zellreife" haben, um für ihre Zukunft selbst zu entscheiden. Sind es Minderjährige, die nicht für ihre Zukunft mitbestimmen dürfen? Ein Fall von Sukzessivbeseelung?

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Warum eigentlich? Weil die Föten nicht getauft sind und nach christlicher Vorstellung in der Vorhölle landen?
Wikipedia: Limbus infantium (Vorhölle für Kinder). Dies sei der Ort für die Seelen der ungetauft gestorbenen Kinder und anderer, die nicht den Gebrauch der Vernunft erlangen und somit auch keine Sünde begehen konnten, also zum Zeitpunkt des Todes nur den Folgen der Erbsünde unterlagen. Dies aber nur in dem Fall, dass es für sie nicht noch einen eigenen Heilsweg gibt, den nur Gott allein kennt und der der Kirche nicht offenbart worden ist. […]

Augustinus hielt es für ausgeschlossen, dass ungetaufte Kinder in das Paradies oder auch nur in einen anderen Ort der Glückseligkeit eingehen könnten. Die Synode von Karthago im Jahr 418 verfestigte diese Lehre und damit die Ansicht, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in die Hölle kommen.

Im Mittelalter wurde diese Lehre (allerdings nicht von offizieller kirchlicher Seite) wieder abgemildert: Die ohne persönliches Verschulden vom Himmel ausgeschlossenen Seelen kommen demnach zwar weiterhin, der kirchlichen Lehre entsprechend, in die Hölle, aber an einen besonders milden Ort an deren Rand, genannt Vorhölle oder Limbus.
Oder aus einem anderen Grund?
Ja, anderer Grund

Während meiner Zeit auf den erz-katholischen Nordphilppinen machte ich die Erfahrung, dass eine verwittwete Mutter zweier Kinder lieber die Schande einer ungewollten, unehelichen Schwangerschaft ertragen hatte, als eine noch größere Sünde zu begehen, nämlich ihr eigenes Kind zu töten, auch wenn es für sie sicherlich einfacher gewesen wäre, erst einmal, zumal auf den Philippinen Ehebruch mit Gefängnis bestraft wird. Denn es hatte sich gezeigt, dass der Erzeuger verheiratet ist. Er hatte diese Dame angelogen. Unschuldig ist aber auch sie nicht. Bis heute. So lebt sie also lieber mit der Schande und der Gefahr einer Inhaftierung, welche auch die Familie des Erzeugers zerstört hätte, da dieser ebenso inhaftiert würde auf den Philippinen.

Schwangerschaftsabbruch war für sie also keine Option, da Kindstötung die größere Sünde aus ihrer Sicht darstellt. Die Frau lebt lieber mit der kleineren Sünde des Ehebruchs, als mit der großen Sünde der Tötung ihres eigenen Kindes. Und so sehe ich das auch, das Kindeswohl geht vor, in obigen Fall mit gutem Ausgang. Dem Bengel geht es heute gut, die Mutter liebt ihr Kind sehr, wobei natürlich auch ein großes Konfliktpotenzial besteht/bestand. Heute ist sie happy, sie hat einen reichen Mann geheiratet.

Sind also meine persönlichen, unmaßgeblichen und ganz sicher unvollständigen Erfahrungswerte. Diese bestätigen allerdings die Theorie bzw. die Richtigkeit der Gesetzgebung §218 StGB, da in der Praxis lieber das kleinere Übel dem größeren Übel vorzuziehen ist. Mutter und Kind(ern) geht es gut.

Würde eine demokratische Mehrheit den "Abtreibungsparagraphen" abschaffen oder reformulieren, so würde ich mich damit arrangieren.

Geändert von Trimichi (30.10.2019 um 10:57 Uhr).
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