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Alt 15.10.2019, 22:41   #17
badenonkel28
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von alfrescian Beitrag anzeigen
ja ... das ist ein guter Punkt. Mein Verständnis ist/war - es zählt der Verkaufspreis aus dem Angebot welches du bei JobRad einstellst.
Aber das ist auch nur meine Interpretation und so richtig aufschlüsseln/erklären konnte mir das bisher keiner. Auch in den FAQ findet sich dazu nichts... Also Forums-Power: Was ist hier Sache - UVP oder Angebot vom Händler?
VG, Jan
Zitat:
Zitat von samboe Beitrag anzeigen
Für die Versteuerung zählt der UVP (0,5% des UVP = Geldwerter Vorteil pro Monat).

Die tatsächliche Belastung pro Monat hängt dann wieder vom "Kaufpreis" (akt. Preis des Rads) ab. Am besten jagst du die beiden Möglichkeiten (rabattierter Preis beim alten Modell / unrabattierter Preis des akt. Modells) mal bei Jobrad in den Vergleichsrechner. Je detaillerter du diesen ausfüllst, desto genauer die späteren Kosten. Die Frage ist immer, ob sich die aktuelle Entwicklung des zu leasenden Rads so stark verändert hat, dass das neue Modell dem alten zu bevorzugen ist. Diese Entscheidung muss jeder individuell treffen.

VG Sam
Am Besten nimmt man sich ein Rad aus dem Angebot und lässt etwas ändern und lässt dann auf die Rechnung das Modell des Rades mit dem Kommentar "Individueller Radaufbau" vermerken, dass akzeptiert das Finanzamt dann als Kaufpreis und es gibt keinen UVP mehr.
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