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				Schritt 10. Auswirkungen von Empfehlungen. Vor Beginn der Bürger*innenversammlung sollte festgelegt werden, in welchem Umfang und in welchem zeitlichen Rahmen die Regierung auf die ihr vorgelegten Empfehlungen zu reagieren hat. Empfehlungen, die von der Bürger*innenversammlung zu einem vereinbarten Prozentsatz unterstützt werden, könnten als verbindlich behandelt werden. So könnte sich die Regierung beispielsweise zur Umsetzung von Empfehlungen verpflichten, die von 80% der Versammlungsmitglieder unterstützt werden.
			
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 Da steht’s doch wieder. Wenn sich 80% der ahnungslosen, zufällig zusammen gewürfelten Bürger einig sind, dann soll die Regierung verpflichtet sein die Maßnahme umzusetzen. Das ist doch bisher die Aufgabe des Parlaments die die Bürgerversammlung dann übernehmen würde.