Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Natürlich. Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann strafbar sein:
"Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ich sage nicht, dass das im vorliegenden "Fall" anwendbar ist. Mir geht es nur darum zu belegen, dass nicht alles, was man sagt, als Meinung durchgeht und durch die Meinungsfreiheit geschützt wäre.

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Er macht eindeutig eine unwahre Tatsachenbehauptung:
Zitat:
Zitat von LidlRacer
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Während er das Falsche sagt, ist hinter ihm das Richtige zu sehen, aber so schnell liest das natürlich keiner.
Wenn man wollte, könnte man sich auch ernsthaft mit der Idee der Bürgerversammlungen auseinandersetzen, um die es bei dem gefälschten Zitat geht.
Bei näherer Betrachtung ist das gar nicht so absurd und eben völlig anders, als Nuhr es darstellt, und es gibt etliche Beispiele für Ähnliches in diversen Ländern:
https://extinctionrebellion.de/wer-w...nenversammlung