Zitat:
Zitat von Stefan
Welche Abschusspflicht soll das sein?
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Es gibt keine Abschusspflicht. Die Rechtslage für den Abschuss von Hunden unterscheidet sich zwar geringfügig von Bundesland zu Bundesland, aber der Zweck des Abschusses ist, das Wildern von Hunden zu verhindern und ist meist nur dann erlaubt wenn der Hund im Begriff ist zu wildern und "wenn absehbar ist, dass der Hund nicht bald in den Einflussbereich seines Führers zurückkehrt".
Unabhängig davon ist es verboten seinen Hund in einem Waldschutzgebiet frei laufen zu lassen. Hält sich aber keiner dran.