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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gerichtsurteil: nicht mehr auf dem Bürgersteig laufen?
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Alt 01.10.2019, 15:12   #25
Nobodyknows
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Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von BunteSocke Beitrag anzeigen
Es ist noch überhaupt nicht allzulange her, dass ich morgens im Dunkeln beim Laufen gegen eine auf dem Bürgersteig stehende Mülltonne gerannt bin. Habe mich einmal hektisch umgeschaut, ob es möglichst niemand gesehen hat und schnell weiter ... habe ich bis heute fast niemandem erzählt
Behalte es bitte weiterhin für dich.
Denn ich kann mir vorstellen zu was die Erkenntnis führen wird, dass man gegen Mülltonnen rennen kann die auf Gehwegen stehen:

Da laut kommunalen Müllsatzungen der Anwohner meist verpflichtet ist die Mülltonne an Leerungstagen auf den Gehweg zu stellen, wird der Anwohner verpflichtet ebenfalls seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Mülltonnen entsprechend abzusichern. Näheres regelt bald eine Verordnung zur Mülltonnensicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (MütoSicÖVrVO) welche die notwendigen Maßnahmen (s.u.) beschreibt. Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen können ggf. auf die Mieter umgelegt werden.


Gruß
N.

Geändert von Nobodyknows (01.10.2019 um 15:17 Uhr).
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