Zitat:
Zitat von BunteSocke
Es ist noch überhaupt nicht allzulange her, dass ich morgens im Dunkeln beim Laufen gegen eine auf dem Bürgersteig stehende Mülltonne gerannt bin. Habe mich einmal hektisch umgeschaut, ob es möglichst niemand gesehen hat und schnell weiter  ... habe ich bis heute fast niemandem erzählt 
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Behalte es bitte weiterhin für dich.
Denn ich kann mir vorstellen zu was die Erkenntnis führen wird, dass man gegen Mülltonnen rennen kann die auf Gehwegen stehen:
Da laut kommunalen Müllsatzungen der Anwohner meist verpflichtet ist die Mülltonne an Leerungstagen auf den Gehweg zu stellen, wird der Anwohner verpflichtet ebenfalls seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Mülltonnen entsprechend abzusichern. Näheres regelt bald eine
Verordnung zur Mülltonnensicherheit im öffentlichen Verkehrsraum (MütoSicÖVrVO) welche die notwendigen Maßnahmen (s.u.) beschreibt. Kosten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen können ggf. auf die Mieter umgelegt werden.
Gruß
N.
