Zitat:
Zitat von Hafu
[...]Currie schreibt "hit by a quad bike" und du schreibst, dass Currie aufgefahren ist. Das ist quasi genau das Gegenteil...
Auch an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung hat ein von rechts kommendes Fahrzeug nicht automatisch zu 100% recht, wenn es zu einem Unfall kommt. Da könnte die Geschwindigkeit des Quads noch eine Rolle spielen, ebenso dessen technischer Zustand und viele andere denkbare Details.
100% Schuld für den einen Unfallgegner und 0% Schuld für den anderen Unfallgegner ist sogar eher eine große Ausnahme bei gerichtlichen Verkehrsstreitigkeiten.
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Ganz genau. Außerdem: Currie schreibt, dass er nach dem Unfall zum Polizeipräsidium kutschiert wurde, wo er wahrscheinlich den Unfallhergang aus seiner Sicht geschildert hat und dann gehen durfte. Ich bin kein Verkehrsrechtsexperte, aber: Wenn grobe Fahrlässigkeit (z.B. durch den Klassiker Handy am Steuer) ausgeschlossen werden konnte, greift in diesem Fall die obligatorische KFZ-Haftpflicht seines Mietwagens, die für Sach- und Personenschäden beim Unfallgegner aufkommt. Ich nehme an, er hat den Unfall bei der Versicherung gemeldet, möglicherweise einen Selbstbehalt in Höhe von Summe X für einen Schaden am eigenen Mietwagen bezahlt und seit der Rückkehr in die Heimat nie wieder etwas von der Sache gehört. Dass die Versicherung bei einem unklaren Unfallhergang - so scheint es ja hier zu sein - die Zahlung verzögert, dürfte im Nachgang auch keine große Überraschung sein.