Hi Arne,
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die DTU kann den Athleten bei ihren eigenen, also den von ihr genehmigten Rennen, sperren, und diese Sperre nun verlängern. Schließlich hat der Athlet gegen die DTU-Satzung, welche den NADA-Code einbindet, verstoßen. Wir werden sehen, ob das geschieht.
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Welche Erkenntnisse wird es geben wenn die Sperre nicht verlängert wird?
Die Erkenntnis aus dem angesprochen Faden ist doch wohl daß wenn Athleten nur noch bei Verbandsrechtlich ungenehmigten Veranstaltungen starten sind sie nicht automatisch an den NADA-Code gebunden.
Selbstverständlich kann ein Veranstalter bei seinen Vernstaltungen unabhängig von Verbänden auf den NADA-Code zurückgreifen. Nur ist es anders herum wieder wie Dein Beispiel GFNY durchaus zeigt gar nicht so leicht die lifetime bans in den Verbänden durchzusetzen.