Zitat:
Zitat von sybenwurz
Nein, nicht bei nem Gebrauchtkauf.
Da gibts ein Jahr.
Und deswegen macht man als Händler auch gepfefferte Verkaufspreise für Gebrauchte, weil man schlicht mit einpreisen muss, dass in dem Jahr was kaputtgeht, was man dann aus eigener Tasche ersetzen darf.
Das hat nix mit Dummheit zu tun, sowas zu kaufen und nix mit Dreistigkeit, sowas so zu verkaufen.
Gibt natürlich auch ne Zwischenlösung: der Händler hats im Kundenauftrag verkauft.
Da stellt man die Karren auch nur hin und putztse nedd täglich wei wenns in die eigene Tasche ging. Dann reicht der Händler nur die Kohle weiter und hat selbst nur Vermittlerfunktion und damit auch keine Gewährleistungspflicht an der Backe (wird sich aber vernünftigerweise um ne Kulanzlösung zur Zufriedenheit beider bzw. aller drei Seiten bemühen).
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Das ist so pauschal nicht richtig. Das Gesetz sieht 2 Jahre vor. Du hast dahingehend Recht, dass eine kürzere Verjährubgsfrist die allerdings mindestens 1 Jahr betragen muss vereinbart werden kann.