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Alt 16.09.2019, 21:18   #656
NBer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.968
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
.....Deine Formulierung, der jeweilige Landesverband würde es "garantieren", dass Organisationsmängel nach exakt einmaligem Auftreten verunmöglicht werden, klingt sehr vielversprechend!....
ich kann nicht für andere landesverbände sprechen. bei uns war und ist es so, dass bei groben mängeln im vorjahr die genehmigung so lange zurückgehalten wird, bis der veranstalter glaubhaft versichert oder beweist, dass er sie abgestellt hat. wenn zb zu wenig KR vor ort waren, muss uns der KR obmann bestätigen, dass der veranstalter in diesem jahr genügend KR geordert hat. oder wenn die streckenlängen nicht stimmen wird geschaut, ob sie im neuen einzureichenden ausschreibungsentwurf geändert wurden.
oder wenn wie in meinen besipiel die wechselzone nicht abgesperrt und kontrolliert wurde, muss der veranstalter darlegen, welche maßnahmen er ergriffen hat, dass das im folgejahr nicht mehr passiert.
ich weiss zb von einem wettkampf hier in diesem jahr, wo sich die verantwortliche für genehmigungen über eine seite notizen gemacht. die werden wohl eine mail von ihr bekommen mit ein paar änderungsforderungen.
aber, es kann natürlich nur das eingefordert werden, was verpflichtend in der sport- oder veranstalterordnung steht. und......

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
....Ich frage danach, weil es ja etliche prominente und vom Verband genehmigte Veranstaltungen gibt, die derart überfüllt sind, dass ein regelkonformer Wettkampf kaum möglich ist, zumindest auf den ersten 20 bis 40 Radkilometern (Windschattenfahren, Blocking, Überfahren der Mittellinie).......
........dieses problem ist dort nirgendwo geregelt. habe ich aber auch schon woanders geschrieben, dass das in meinen augen eher ein problem des veranstalters ist, wie fair er sein rennen möchte. da kann es in meinen augen auch keine allgemeingültige vorschrift geben, die dieses problem 100%ig löst, da überall wo 10 leute gleichzeitig aus dem wasser kommen die gefahr des windschattenfahrens, blockings usw besteht.
da obliegt es dem veranstalter sein startfeld zu begrenzen, wellenstarts durchzuführen etc.
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