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Alt 16.09.2019, 08:49   #623
BunterHund
Szenekenner
 
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Ort: Zwei-Zimmer-Wohnung
Beiträge: 339
Vergleich mit ZEG ist besser

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
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Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.

Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"

Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?
Besser wäre bei einem Radhändler der Vergleich mit der Mitgliedschaft der ZEG (Zentralen EinkaufsGemeinschaft von Radhändlern).
Du kannst natürlich versuchen, auch direkt mit allen Radherstellern und Zubehörlieferanten zu verhandeln, als kleiner Radhändler. Als Mitglied der ZEG jedoch bekommst du vieles zentral gesteuert und einfacher. Dafür musst du dich an bestimmte Regeln halten.
Wenn du dann jedoch das eine Jahr mit und das andere Jahr ohne Mitgliedschaft in der ZEG paraallel mit den gleichen Anbietern versuchst, bessere und eigene Konditionen auszuhandeln, die ZEG schlecht machst und auch noch an andere Händler damit herantrittst, dann guckt die ZEG auch nicht tatenlos zu.

Vor allem aber:
Wenn du dann die Ladenmiete nicht bezahlst, eine neue Ladeneinrichtung bestellst aber nicht zahlen kannst, den Radherstellern erst nach einem Jahr aus den neuen Einnahmen verkaufter Räder die Rechnungen begleichst, dich über Steuerprüfungen des Finanzamtes beschwerst und dann am Ende gegenüber deinen Radkunden erklärst, die bereits von ihnen bestellten und bezahlten Räder kannst du nicht liefern, weil am Ende die ZEG mit ihren Regeln und Auflagen für all diese Probleme verantwortlich ist, dann wirst du unglaubwürdig.
Erst recht, wenn bei der Aufnahme der Bestellungen von Rädern und Entgegennahme der Kundengelder der Wille und die Fähigkeit zur Lieferung von Marken-Rädern der ZEG fehlte. Die Kunden würde dann auch ein vertrösten auf das Folgejahr ganauso wenig trösten wie ein Hinweis auf die vermeintlich schuldige ZEG.

Geändert von BunterHund (16.09.2019 um 09:09 Uhr).
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