Hi Arne,
der Vergleich hinkt wirklich sehr lustig.
Daher korrigiere ich ihn mal obwohl Du ganz weit weg vom Thema bist.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Angenommen, der Bund Deutscher Radfahrer würde nun von Dir eine Händlerabgabe verlangen. Pro umgesetzem Euro verlangt er einen Anteil von soundsoviel Prozent. Die DTU lag früher bei sagenhaften 10% der Startgeldeinnahmen eines Veranstalters. Das zentrale Argument wäre, dass Du indirekt von der Arbeit des Verbandes profitieren würdest, man denke nur an das einheitliche Regelwerk und an die Nachwuchsarbeit. Auf Wunsch gibt Dir ein Delegierter des Verbandes Tipps zum Wareneinkauf, und die Kunden bekommen eine Versicherung.
Selbstverständlich ist die Händlerabgabe freiwillig, denn der Bund Deutscher Radfahrer ist nicht die Mafia. Allerdings: Wenn Du sie nicht bezahlst, wird der Verband sämtliche BDR-Mitglieder für ein Jahr sperren, die bei Dir einkaufen. Vor Deiner Ladentür steht ein Schild mit der Aufschrift "Nicht genehmigte Verkaufsstelle", und im Internet gibt es im größten deutschen Forum einen Thread mit dem Titel "Nicht genehmigt: tandem65-bikes.de!"
Wie würdest Du das als Ladeninhaber finden?
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Wir bleiben erstens besser bei der DTU, aber auch im BDR gibt es Lizenzfahrer. Denn lediglich für diese gibt es die Bedrohung durch die Sperre.
Zweitens, müssen in Deinem Vergleich alle Lizenfahrer gesperrt werden in einem genehmigten Laden einzukaufen. Das müssen auch die genehmigten Läden kontrollieren.
Ich glaube ich finde diesen Gedanken in Ordnung.
Selbst wenn es so wäre wie Du es konstruiert hast, würde ich mir überlegen ob ich durch die Genehmigung mehr Ertrag habe.
Übrigens, für das Schild mit der Aufschrift vor meiner Ladentür zahlt der BDR an die Stadt eine Sondernutzungsgebühr des Gehwegs. Was er vorher genehmigt.
Möchtest Du jetzt noch erläutern inwiefern Herr Jeschke Zahlungen nicht geleistet hat aufgrund derer der NRWTV ihm die beantragte Genehmigung verweigert hat?