Zitat:
Zitat von Harm
Dazu hab ich mal eine ganz ernst gemeinte Frage
Ich habe an einem meiner Rennräder dauerhaft ein winziges (100%ig nicht StVO konforme) Licht an der Sattelstütze. Eigentlich hab ich das nur für den Fall der einsetzenden Dämmerung dabei, und weil ich zu faul bin, es an und abzufummeln.
In die Dämmerung komme ich eigentlich nie und wenn ich das einplane, habe ich auch eine vernünftige Lampe.
Meine Frage ist nun aber, was passiert, wenn ich am hellichten Tag vom Rad geholt werde. Kann mir ein findiger Anwalt einen Strick aus einem nicht StVo zulässigen Licht am Rad drehen, auch wenn zum Unfallzeitpunkt garantiert kein Licht notwendig wäre? 
|
Einn Rennrad als Sportgerät muss m.W. nicht dauerhaft mit einer nach STVO zulässig Lampe ausgestattet sein.