kurze Frage, ersetzt nicht den Gang zum Steuerberater, weiß ich!
Freiberufler / selbständig tätig (Para.19UStG):
wenn ich jetzt Gewinne in eine Rücklage für Fahrzeugneuanschaffung (zB um das Leasingrad in 36Monaten zu kaufen) stelle und ab sofort bereits die Leasingraten direkt monatlich geltend mache, gibt es da Grenzen für die Rücklage oder sonstige Fallstricke auf die ich achten sollte?
Die Rücklage sollte sich doch parallel zu anderen Rücklagen (zB ausstehende Reparaturen) anlegen lassen, nicht wahr?
Thomas