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Alt 04.09.2019, 08:27   #25
su.pa
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Registriert seit: 22.02.2012
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Wir bieten das bei uns auch an. Es gibt ein Rückgabekontingent, dass für Sonderfälle reserviert ist. Ein "Eigenverschulden" soll damit nicht abgedeckt werden. Da geht es eher um lange Krankheitsfälle, etc.

Zu den 1% und 0,5%: das ist abhängig von einigen Faktoren, insgesamt gibt es 4-5 Möglichkeiten, wie so ein Rad zu verseteuern ist, abhängig davon, ab wann das Rad geleast wurde, ob es der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt oder ob der Mitarbeiter es finanziert. Außerdem sind die 0,5% erst mal zeitlich begrenzt, muss man abwarten, ob das in ein paar Jahren nochmal verlängert wird (sofern man nicht damit plant, das Rad rauszukaufen, sondern wieder ein neues zu nehmen).

Bei uns ist das total der Hit, m.E. lohnt es sich aber nicht. Versteuert werden muss immer der UVP, auch wenn der Kaufpreis niedriger ist. Nach unserer Erfahrung geben viele Händler keine Rabatte, wenn das Rad über Jobrad geleast wird. Außerdem schlägt sich die Versicherung bei meiner Rechnung negativ zu buche: wer versichert sein Rad schon zu solchen Konditionen. Bei uns sind alle Räder ohne Aufpreis in der Hausrat drin. Eine Kollegin von mir (die dann auch geleast hat), hat sich das genau ausgerechnet. Sie sparen sich genau 0 €. Einziger Vorteil ist, dass man das Rad nicht auf einen Schlag finanzieren muss.
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