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Alt 03.09.2019, 21:53   #20
Thorsten
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Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.
Die früher angenommenen 10% Restwert waren dem Finanzamt zu wenig (was Realisten durchaus nachvollziehen können). Die Differenz zum tatsächlichen Restwert muss versteuert werden und das bestreitet JobRad von den zusätzlich eingenommenen 7%. Dieser Wert ist jetzt also durchaus korrekt.

Bei normaler Be-/Abnutzung rechnet sich das Modell eh nur dadurch, dass man es nach 3 Jahren gegen Zahlung dieses Restbetrags übernimmt (und dann weiterfährt oder zum guten Kurs privat weiterverkauft).
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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