Zitat:
Zitat von Stefan
Die Antwort ist von der NADA. Du vermischst hier zwei Dinge.
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Aber die NADA hat bei der DTU nachgefragt und die DTU ist offensichtlich nicht in der Lage den Inhalt ihres eigenen Anti-Doping-Codes juristisch korrekt zu interpretieren.
Der betreffende Paragraph des DTU-Anti-Doping-Codes lautet nämlich:
Zitat:
Zitat von DTU-Antidopingcode
Teilnahmeverbot während einer Sperre
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder sportlichen
Aktivitäten teilnehmen (außer an autorisierten AntiDoping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von der DTU einem sonstigen Unterzeichner oder
einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden
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1. In dem Augenblick, in dem die Firma eines Präsidiumsmitglied der DTU die Zeitnahme eines Triathlons übernimmt (und das DTU-Präsidium gehört ja zu den Unterzeichnern des Antidopingcodes) handelt es sich bei der Veranstaltung, auch wenn keine offizielle Verbandsgenehmigung beantragt wurde, um einen "
Wettkampf, der von ... einem sonstigen Unterzeichner " zumindest
mitorganisiert wurde. Denn die professionelle Übernahme der Zeitnahme ist ja zweifellos ein wesentliches Element der Wettkampf-Organisation.
2. Das Veranstaltungsverbot gilt neben den Wettkämpfen der obigen Kategorie auch ausdrücklich bei Wettkämpfen, die von einem "...
nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden" (sic)
Als was ist denn die SG Mörsfeld einzustufen, wenn nicht als "nationaler Veranstalter"?
Es gäbe also gleich zwei Hebel aufgrund derer man problemlos die Antidopingkommission zur erneuten Püfung des Falles einberufen könnte. Dass man es nicht tut, ist ein Indiz dass der Verband hier seiner Kernfunktion, nämlich dem Schutz des Regelwerkes und Sicherstellung der integrität des Sportes aus irgendeinem Grund nicht nachkommen will.
Die Geschäftsbeziehungen eines Präsidiumsmitglied des Dachverbandes mit einer wilden Veranstaltung, gegen die die Landesverbände seit Jahren kämpfen könnten ein wesentlicher Grund sein, dass man den ganzen Vorgang unter den Teppich kehren möchte.