Zitat:
Zitat von Hafu
Ich hab' schon mehrere Triathlons (mit-) organisiert, so dass mir die Zusammenhänge zwischen den beiden Genehmigungsprozessen wohl vertraut sind
Die Ordnungungsbehörden müssen gar nichts genehmigen. Sie können eine Veranstaltung genehmigen, wenn die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kenne ich so nicht und eine schriftliche Genehmigung erst kurz vor der Veranstaltung halte ich wegen der beim Triathlon so schwierigen Vollsperrung öffentlicher Straßen hochproblematisch.
Von der Radstrecke, die man genehmigt bekommt hängt es doch maßgeblich ab, wieviel Helfer man zur Absicherung der Kreuzungen braucht, wie man den Zeitplan gestalten kann usw.
Eigentlich kann man erst nach der behördlichen Genehmigung wirklich konkret den Rest der Veranstaltung planen und bei unseren Veranstaltungen in Grassau konnte man sich auch erst nach ersteilter Genehmigung überhaupt als Teilnehmer anmelden.
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Vor 2 Jahren hatte die Stadt Köln die vor dem Wettkampf genehmigte Strecke kurzfristig geändert. In Köln ist das wohl speziell, wie auch Simon Müller im Podcast angedeutet hat. Verbindlichkeit ist wohl von keiner Seite wirklich gegeben.