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Alt 30.08.2019, 17:28   #297
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
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Zitat:
Zitat von Rennente Beitrag anzeigen
Reine Vermutung(!):
Das Schwimmen findet im Fühlinger See statt, genauer gesagt auf der Regattabahn, dafür ist die Stadt Köln (Ordnungsamt ) zuständig, d.h. gegebebenfalls hat die Auflage bezüglich der Rettungssschwimmer gar nichts mit dem Verband zu tun (davon ist ja im Text auch nicht die Rede).
Schon klar.

Meine Frage zielte weniger auf Köln ab, sondern war allgemeiner: Kann ich bei sportrechtlichen Genehmigung davon ausgehen, dass dieser Punkt geprüft wurde oder ist die sportrechtliche Genehmigung ein reiner Verwaltungsakt und ich habe dadurch keine erhöhte Sicherheit.

Oder anders ausgedrückt: Hätte ich bei sportrechtlicher Genehmigung (und natürlich der Einhaltung des darin beschriebenen Veranstaltungskonzepts) eine Sicherheit gehabt, dass die Gründe, die jetzt (zurecht) zur Absage geführt haben, nicht bzw. mit ziemlicher Sicherheit nicht vorliegen werden.

M.
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