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Alt 30.08.2019, 16:11   #291
Matthias75
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
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Zitat:
Zitat von Rennente Beitrag anzeigen
"Ausschlaggebend war, dass das Ordnungsamt der Stadt Köln bis zum heutigen Mittag keine Genehmigung zur Durchführung eines Triathlons aussprechen konnte und lediglich einen Duathlon erlaubte, da für die notwendige Durchführung eines Triathlons nicht ausreichend Rettungspersonal in Form von Tauchern vor Ort sein könne."
Zitat:
Zitat von Seyan Beitrag anzeigen
Dann wundert es aber nicht, dass man keine DTU-Freigabe erhalten hat (oder beantragt hat), denn ohne Genehmigung seitens der Stadt gibt es auch keine DTU-Freigabe, oder?
Kurze Frage dazu:

Wo (Quellenangabe) enthält die Veranstalterordnung oder die Sportordnung für den Veranstalter verbindliche Regelungen zur Sicherheit im Wasser? Wo findet sich eine Regelung, dass die Sicherstellung der Sicherheit im Wasser bzw. Die Vorlage eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Grundlage/Voraussetzung für die Genehmigung durch den Verband ist?

Dass die Sicherheit im Wasser oberste Priorität hat, steht außer Zweifel und dies möchte ich auch gar nicht in Frage stellen!

Ein Wettkampf ohne ein entsprechendes Sicherheitskonzept darf nicht stattfinden!

Nur scheint dies im verbandsseitigen Genehmigungsprozess keine Rolle zu spielen. Sprich: Auch die verbandsseitige Genehmigung garantiert mir keine ausreichende Absicherung im Wasser.

Oder direkter gefragt: Wäre Köln tatsächlich die sportrechtliche Genehmigung verweigert worden mit Verweis auf das fehlende Sicherungskonzept oder hätte der Veranstalter trotz fehlendem Konzept eine sportrechtliche Genehmigung erhalten.

M.

Geändert von Matthias75 (30.08.2019 um 16:18 Uhr).
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