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Auf der ursprünglich verlinkten Seite zur Prüfung der Wirkstoffe steht zu Cannabis folgendes
Art der Einnahme
Einsatz im Wettkampf: X
Einsatz ausserhalb Wettkampf: !
alle Darreichungsformen
Wirkstoff: Tetrahydrocannabinol
Hinweis: Auf der Verbotsliste der WADA ist Cannabis unter den für Wettkämpfen verbotenen Stimulanzien aufgeführt. Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Es kann sogar schon zu einer gefährlichen Situation kommen, wenn sich der Sportler in einer Discothek aufhält, in der z. B. Marihuana geraucht wird und er dadurch passiv die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufnimmt. Der nachgewiesene Konsum von Cannabis zieht strafrechtliche, gegebenenfalls auch verbandsinterne disziplinarische Maßnahmen nach sich.
Hier ist auch das Problem das "Nachweisverfahren". Auch im Strassenverkehr kann es einem passieren dass man Tage oder Wochen nach dem Konsum noch seinen Führerschein abgeben muss weil nicht die Substanz selber sondern nur die Abbauprodukte in sehr geringer Menge geprüft werden.
Allerdings scheinen diese Grenzwerte zumindest bezüglich Doping Tests etwas erhöht worden zu sein.
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