Zitat:
Zitat von tandem65
Es ging ja darum, daß ich JanJazz als Kampfrichter, [...] keinen Vorwurf mache.
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Das ist halt dein logischer Fehler. Ich habe mir jannjazz Meinung der Regelauslegung 1:1 zu eigen gemacht. Wenn du mir gegenüber eine Vorverurteilung gelten machst (was ich akzeptiere), dann machst du sie implizit auch gegenüber jannjazz geltend. Das kannst du nicht trennen. Die Entscheidung für eine rote Karte IST ein wertendes Urteil. Dadurch passt dann eben halt auch die Analogie
grundsätzlich wieder und dein zweitr Vorwurf geht ins Leere.
Grundsätzlich deshalb, weil das von der Art abhängt, wie du und ich Urteil (und auch Vorurteil) sehen. Die Kritik, die ich mir gefallen lassen muss ist folgende: Das Urteil von jannjazz ist ein Urteil auf Basis des Regelwerks. Ich nehme das 1:1 (ohne zu wissen ob es einer schiedsgerichtlichen Überprüfung stand gehalten hätte) und treffe daraufhin das Urteil "iaux hat sich aufgrund des Regelwerks falsch verhalten". Dieses Urteil ist exakt so korrekt wie das von jannjazz. Wobei bei mir als weiterer Aspekt auch eine charakterliches Urteil mitschwingt.
Letzteres ist freilich nicht blitzsauber.
EDIT sagt noch: Was mir wichtig ist - das stand am Anfang dieses kleinen Exkurses: Ich bin nicht der Meinung, dass man Doper nicht mit ihrer Tat konfrontieren soll. Ich bin aber der Meinung, dass man das nur im Rahmen der Regeln und Gesetze tun soll.