Hi Helmut,
Zitat:
Zitat von Helmut S
Die Bewertung "Vorveruteilung" ist natürlich hier im üblichen Sinne nicht angebracht, denn mit der selben Argumentation - um dein Beispiel zu verwenden - könntest du jedem Polizisten "Vorverurteilung" vorwerfen, der jemanden zum Beispiel wegen dringendem Tatverdacht vorläufig in Gewahrsam nimmt. 
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ich bin es von Dir nicht gewohnt so schlampig zu lesen.
Jetzt stellst Du Dich mit dem Polizisten gleich. Ich habe geschrieben daß Du iaux Vorverurteilst. Du hattest Dich bisher noch nicht als DTU-Kampfrichter geoutet.
Daher verstehe ich nicht weshalb Du Dich mit einem Polizisten gleichsetzt.
