Zitat:
Zitat von LidlRacer
Das ist schön für nicht ausgelastete Anwälte. Aber wem sonst brächte das etwas?
|
Letztlich dem Richter in seiner freien Beweiswürdigung. Rein faktisch gebe ich dir natürlich recht - tendenziell wird so etwas nicht für eine Verurteilung reichen. Könnte es aber, wenn der Richter ihm glaubt, und er die Aussagen des Gegners für unglaubwürdig hielte. Von daher wäre der Anstoß eines Verfahrens nicht vollständig aussichtslos und auch nicht unbedingt mit einem Fahrraddiebstahl ohne Zeugen/Sachbeweise vergleichbar.