Zitat:
Zitat von Hafu
Nach den juristischen Regeln darf ein Kassierer oder Buchhalter, der Gelder veruntreut hat oder ein Erzieher, der Kinder missbraucht hat, nach Abbüßung seiner juristischen Strafe wieder im bisher ausgeübten Beruf arbeiten.
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Der Arbeitgeber pädagogischer Berufe ist im öffentlichen Dienst in allen Fällen verpflichtet, ein Leumundszeugnis einzufordern, damit er ausschliessen kann, möglicherweise jemand einzustellen, der Kinder sexuell missbraucht hat.