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Alt 27.10.2008, 08:18   #8
barbossa
Szenekenner
 
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Beiträge: 792
Kleiner Tip:
Man kann auch selbst Briefe per Postzustellungsurkunde verschicken. An jedem Amtsgricht gibts einen Gerichtsvollzieher, dort gibt man sein Schreiben in zweifacher Ausfertigung in nicht verschlossenem Umschlag ab, mit dem Auftrag, eins davon zuzustellen.
Macht der Mann dann, kostet allerdings. Ist die mW einzige Möglichkeit, eine Zustellung gerichtsverwertbar nachzuweisen.

4 Wochen für eine Prüfung der Rücksendung sollten reichen.
Setze Frist mit Anwaltsdrohung und gehe danach zu selbigem.
Es gibt tatsächlich Versender, die sich auf solche Art zu bereichern gedenken.
Seriöse Händler erreicht man übrigens auch telefonisch.
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"Ich hab das gar nicht gewußt!!"
Live is a bitch and then you die
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