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Zitat von qbz
Das ist leider oft sehr schwer zu prognostizieren, wann bei Ersttätern aus einer psychischen Störung eine Gefahr für andere droht, z.B. bei Wahnvorstellungen, Depressionen, und die Dienste dürfen erst dann eine Zwangseinweisung anordnen, wenn die Gefahr deutlich erkennbar ist oder etwas vorgefallen.
Ich erinnere da nur an den Lufthansa-Piloten, der depressiv und mit Suicideabsicht absichtlich ein vollbesetztes Passagierflugzeug in die Felsen steuerte.
Das Spektrum der möglichen Motive ist sehr breit, nichts genaues weiss die Öffentlichkeit bis jetzt.
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Auf welcher Grundlage stellst du die psychische Störung eines Ersttäters zur Diskussion? Gibt es dazu einen Medienbericht, der das bei diesem Fall in Betracht ziehen lässt