Zitat:
Zitat von Stefan
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Im Grunde müsste die Zerstörung der Probe als "positiv Dopingprobe" gewertet werden.
Warum der trotzdem noch starten darf, ist mir ein Rätsel.
Die Strafe sollte aber dann auch dem Regelwerk angepasst sein.
Zwei Jahre würden schon reichen um ihn aus dem Verkehr zu ziehen.