Zitat:
Zitat von ricofino
Das wäre dann das erste was ich im Falle eines Crashs der Polizei mitgeben würde zu prüfen. Mir ist jetzt 2x fast einer in Rad gefahren mit einem Tempo das ich nicht für normal hielt.
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Und wenn der Unfallgegner dann sagt, dass er auschließlich mit Muskelkraft gefahren ist (da zum Zeitpunkt des Unfall der Akku -den die Polizei nicht mitgenommen hat- schon leer war) .
Die Beweislast liegt beim Kläger.
Gruß
N.
