Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
......
Nicht vermischen; in §140 geht es um Billigung von Straftaten in der Öffentlichkeit, also z.B. Äußerungen wie in dem anfangs zitierten Fernsehbeitrag gezeigt. Ich möchte sowas auch nicht hören, aber ich finde, auch diese Form der vielfältigen menschlichen Dummheit muß man aushalten können, ohne gleich mit Gefängnis zu drohen. Auf T-Shirts möchte ich selber ebensowenig Hakenkreuze wie roten Stern, Hammer und Sichel, ebensowenig Hitler wie Stalin oder Mao, ebensowenig NSU wie RAF sehen - warum sind nicht alle gleich verboten?
|
1.
Weil diejenigen mit Hammer und Sichel und dem Stern Deutschland und die Welt von den Nazis befreiten und anschliessend die Allierten, also auch die UDSSR die Nazi-Symbole im Zuge der Entnazifizierung in den allierten Besatzungszonen verboten, z.B. Hakenkreuz, das SS-Logo und viele andere.
2.
In DE sind weiterhin die Symbole nicht erlaubt, die Logos verbotener Parteien / Gruppierungen sind. Das sind sehr oft neonazistische Organisationen. Bei Migrantenorganisationen fällt mir die kurdische PKK ein, deren Fahnen mit Logos bei Demos eingezogen werden. Die RAF hat man mit Absicht, weil ganz nützlich, um die Linken zu diskreditieren, was man hier leicht nachvollziehen kann, oder aus anderen mir nicht bekannten Gründen, nie verboten, weswegen das Symbol in der Öffentlichkeit erlaubt ist.