Zitat:
Zitat von Nichtläuferin
Da mein Vater die Wohnung schon lange besaß fällt sicher keine Spekulationssteuer an und da ich noch nie eine Immobilie verkauft habe und auch keine weitere besitze, ist es sicher ein privater Verkauf.
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Du hast die Immobilie geerbt, also unentgeltlich erlangt. Es fehlt damit bereits der Anschaffungsvorgang, der für die Besteuerung der Weiterveräußerung aber notwendig wäre. Unabhängig von irgendwelchen Fristen ist der Verkauf steuerfrei.