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Alt 14.06.2019, 00:14   #4
mumuku
Szenekenner
 
Benutzerbild von mumuku
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1.064
Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen sind keine Werbungskosten per Definition:

"... Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen"

Durch den Verkauf sicherst Du keine Einnahmen und erhälst auch keine Einnahmen, du machst im Grunde genau das Gegenteil. Du tust alles um keine Einnahmen mehr zu haben, nach Verkauf.

Es hätte eine Möglichkeit gegeben, die jetzt aber wohl zu spät ist. Du hättest nachweisen müssen, dass Du evtl. auch weiter vermieten willst und z.B. Kosten für Inserate nachweisen kannst. Dann wären die Fahrtkosten absetzbar. Aber alle Grundbuchkosten (Löschung usw.) wären so oder so nicht absetzbar. Der Erwerber kann sie absetzen, da er damit Einkünfte sichert.
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