Im ITU-Regelwerk ist der Regelverstoß, dass andere Athleten bewusst Wasserschatten, Windschatten beim Radfahren (im erlaubten 10m-Abstand) oder Windschatten beim Laufen geben, nicht ganz so klar definiert wie bei den Ironman-Regeln, geht aber aus der "General-Conduct"-Definition trotzdem ziemlich eindeutig hervor:
Zitat:
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Zitat von ITU-Rules of Competition
2. CONDUCT OF ATHLETES:
2.1. General Conduct:
...
(viii) Compete without receiving assistance other than from event personnel
and officials.
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Dass Athleten mit denen man sich abgesprochen hat, dass sie einem Windschatten spenden, weder "event personnel" noch "officials" sind, dürfte eigentlich klar sein.