Zitat:
Zitat von FinP
Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".
Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?
|
Abgesehen davon, daß man natürlich gehalten ist, die Wahrheit zu sagen, ist das richtig. Ich hab aus der Formulierung "mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen" geschlossen, daß die Voraussetzungen bestehen. Da ist die Schilderung nicht klar bzw. legt tatsächlich den "Kumpel" nahe.
Ich kann übrigens nur dazu raten, bei der Wahrheit zu bleiben. Richter lassen sich nicht gern veräppeln und dann hat man jeden Bonus verspielt. Dann erkennen die plötzlich auf den schlechtesten Fotos die Betroffenen wieder.