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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Fahrverbot
Thema: Fahrverbot
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.10.2008, 19:25   #42
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!
Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".

Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?
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