Zitat:
Zitat von FinP
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?
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Es gibt da so eine Transformationsklausel (hoffe das halbwegs das richtige Wort), über die Vorschriften der StPO auch auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden/ werden können.
Wenn du Beschuldigter bist, hast du ein Aussageverweigerungsrecht, ansonsten kannst du nichts sagen, die Wahrheit sagen oder sonst irgendeinen Müll erzählen. Alles darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Wahrheit kann dann im Einzelfall dann aber zu deinen Gunsten ausgelegt werden (strafmindernd).
Ansonsten gibt es noch verschiedene Berufsgruppen die das Recht auch haben, Geistiche, RA pp.
Das steht alles in den §§ 52 ff StPO.
Deinen Kumpel hingegen musst du anschwärzen wenn du danach gefragt wirst.
Ansonsten kann es Zwangsgeld, Zwangshaft geben.
Volker
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