Zitat:
Zitat von FinP
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?
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Also, wenn ich geblitzt weden würde, dann wüßte ich auch nicht, wer gefahren ist, das ist doch klar, deshalb machen sie doch auch die Bilder, da? sie es einem präsentieren können? Nur werden viele Bilder nichts

, z.B. sind fast alle Regenbilder unbrauchbar und da auf mein Auto jeder in der Familie bzw. in der Firma Zugriff hat, kann und will ich ja gar nicht wissen, wer fuhr und lasse mir erst mal ein Bild schicken. Ist das nicht vorhanden oder unkenntlich wird das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen eingestellt
