Zitat:
Zitat von Volkeree
An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.
Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.
Volker
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Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums!
