Zitat:
Zitat von captain hook
Du meinst, die lassen sich minutiös Deinen Tagesablauf schicken um dann auf Glück zu hoffen Dich zu treffen?
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Zitat:
Zitat von captain hook
Athleten des RTP sind darüber hinaus verpflichtet, in ihren Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für jeden Tag des kommenden Quartals ein bestimmtes Zeitfenster von 60 Minuten anzugeben, zu dem sie sich an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereit halten (siehe Artikel 4).
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Machen wir es doch mal andersherum.
in den 60Minuten die Du angibst musst Du genau an diesem Ort anzutreffen sein.
Wenn Du für die anderen 23h des Tages Aufenthaltsangaben machst und dann die gleichen Bedingungen gelten wie für die 60 Minuten, was macht dann die 60 Minuten so besonders?
Don't panic!
