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Zitat von captain hook
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Athleten des RTP sind darüber hinaus verpflichtet, in ihren Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für jeden Tag des kommenden Quartals ein bestimmtes Zeitfenster von 60 Minuten anzugeben, zu dem sie sich an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereit halten (siehe Artikel 4). Dies gilt unabhängig von der
Verpflichtung der Athleten, zu jeder Zeit und an jedem Ort für Dopingkontrollen
zur Verfügung zu stehen.
Ich sehe da keinen Diskussionsspielraum.
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Gibt es auch nicht.
Für 60Minuten an jedem Tag, die Du bestimmen darfst, musst Du an einem Bestimmten Ort für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.
In deinen Meetings stehst Du prinzipiell zur Verfügung. Nur kommen die Herrschaften nicht an den Ort an dem Du Dich aufhältst.
Oder es ist verständlicher: Wenn sie Dich ausserhalb der 60 fixierten Minuten finden musst Du die Probe abgeben.