Zitat:
Athleten des RTP sind darüber hinaus verpflichtet, in ihren Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für jeden Tag des kommenden Quartals ein bestimmtes Zeitfenster von 60 Minuten anzugeben, zu dem sie sich an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereit halten (siehe Artikel 4). Dies gilt unabhängig von der
Verpflichtung der Athleten, zu jeder Zeit und an jedem Ort für Dopingkontrollen
zur Verfügung zu stehen.
Ich sehe da keinen Diskussionsspielraum.
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