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Karate-Insektizid darf nicht gesprüht werden
Karate-Insektizid darf in Brandenburgs Forsten nicht gesprüht werden
"Potsdam/Fichtenwalde - Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG), das höchste Verwaltungsgericht der Hauptstadtregion, hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das umstrittene Insektizid „Karate Forst flüssig“ mit sofortiger Wirkung in einem großräumigen Waldgebiet südwestlich der Landeshauptstadt Potsdam nahe Fichtenwalde nicht weiter eingesetzt werden darf.
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Damit hatte der Brandenburger Naturschutzbund (Nabu) in zweiter Instanz nun Erfolg, nachdem seine Klage am Verwaltungsgericht Potsdam noch abgewiesen worden war."
https://www.pnn.de/potsdam-mittelmar.../24356794.html.
Das ist wirklich ein sehr erfreuliches und von mir unerwartetes Urteil für die Gesichtspunkte einer ökologischen Waldwirtschaft und ein grosser Erfolg für den NABU und die Betroffenen Ortschaften in dem Gebiet, das für die Besprühung vorgesehen war! Diese muss jetzt definitiv für alle Waldgebiete abgebrochen werden und das Urteil gilt künftig auch für alle anderen Wälder in Brandenburg. Damit muss auch Brandenburg die Verfahrenskosten zahlen und nicht der NABU.
https://brandenburg.nabu.de/spenden-...den/26369.html
Geändert von qbz (21.05.2019 um 09:02 Uhr).
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