Selbiges Unfallszenario traf Ende 2017 auf meine Freundin zu. Zum Glück ohne große körperliche Folgen (Prellungen, Abschürfungen). Wir haben damals sofort die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und uns an einen Anwalt gewendet.
Ersetzt wurden alle Schäden am Rad (Kostenvoranschlag eines Radladens - am Rad waren teilweise auch nur Kratzer an einigen Teilen, wurden trotzdem bezahlt!), die komplette Kleidung obwohl nur minimal beschädigt (WICHTIG! Dein HELM ist hinüber, auf alle Fälle den Kaufpreis eines neuen angeben!) und es gab Schmerzensgeld, welches sich aus mehreren Komponenten zusammengesetzt hat (viele Tipps vom Anwalt).
Schmerzensgeld u. a. für die sichtbaren Verletzungen (alles ärztlich dokumentiert mit Fotos), "entgangener Urlaubsfreude" (geplante Urlaub konnte zwar stattfinden, aufgrund der Verletzungen aber unter Schmerzen) und "psychologische Aspekte" (Angst erneut aufs Rad zu steigen, Unfallhergang sehr präsent).
Ich kann mich allen Vorrednern nur anschließen, auf alle Fälle zum Anwalt. Kosten trägt selbstverständlich die Versicherung des Unfallverursachers. Bei uns hat die Versicherung auch nach der zweiten Mahnung durch den Anwalt sogar die sehr hohe Schmerzensgeldforderung akzeptiert, ohne ein Verfahren anzustreben.
Gute Besserung und keine falsche Zurückhaltung (egal wie teuer das Material)!
Sam
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