Zitat:
Zitat von Bockwuchst
Hallo Leute,
Mich hat gestern jemand vom Fahrrad gefahren. Ich bin in einen Kreisverkehr eingefahren und wollte geradeaus durch. An der nächsten Einfahrt kam ein Auto in den Kreisverkehr geschossen dessen Fahrer mich nicht gesehen hat und hat mich voll abgeräumt. Dann Notarztwagen und das volle Programm
Jetzt liege ich daheim, mein arm ist an 2 Stellen gebrochen, Speichenköpfchen und Kahnbein und mein Rücken tut ziemlich weh.
Hat jemand schon ähnliches Erlebt? Sollte man da Anzeige erstatten und Schmerzensgeld usw?
Mein Rad muss ich noch genauer anschauen. Der Rahmen ist Alu, die Gabel und Sattelstütze Carbon. Erkennt man Schäden als nicht Fachmann oder sollte ich das anschauen lassen?
Schönen Gruß
Tobi
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Hi Tobi,
lese jetzt erst, was dir da widerfahren ist... schrecklich!
Zu allererst einmal
Gute Besserung,
dazu ganz viel Geduld und gutes "Heilfleisch", damit alles wenigstens körperlich ohne Folgen bleibt.
Zum Ingolstand-Triathlon:
- Informiere per Mail den Veranstalter (z.B. über Andrea Graml), warum du nicht teilnehmen wirst.
- Informiere vorab per Mail die Versicherung, dass du nicht teilnehmen kannst.
Fülle später die zugehörigen offiziellen Schadensmeldung aus. Beim Punkt: "Wann wurde der Veranstalter informiert?" kannst du guten Gewissens auf die Mail verweisen.
- Lass dir einen ausführlichen Bericht des erstbehandelndes Arztes/Krankenhauses geben (ggf. Kopie)
- Lass alle deine körperlichen Blessuren detailliert fotografieren.
- Lass dir vom jetzt behandelnden Arzt ein kurzes Attest ausstellen, worin die wesentlichen Verletzungen kurz beschrieben werden und das mit dem Satz schließt, "...dass eine Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich ist".
- Du kannst die (Online-)Schadensmeldung und das Attest (als PDF-Datei) per Mail verschicken. Das reicht bei der Versicherung. Habe gute Erfahrung damit.
Zur straf- und zivilrechtlichen Seite
- Suche dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt
- Stelle in jedem Fall Strafantrag.
- Fordere über deinen Anwalt Schadenersatz (Sach- und Reparaturkosten, ggf. Verdienstausfall, ggf. Ersatz der Heilbehandlung usw.) sowie Schmerzensgeld.
- Lass dich nicht mit eilig angebotenen Vergleichszahlungen abspeisen; diese decken nicht selten nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten, kommen die gegnerische Versicherung aber deswegen billiger (z.B. für einen Gutachter, der dir aber
zusteht).
- Unterschreibe keine Abfindungs- und Verzichtsangebote.
Dann sollte alles seinen Gang gehen. Dauert manchmal, weil manche Haftpflichtversicherung mauert, aber genau dafür ist der Anwalt da, dass er da Druck macht.