gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
2026: Mehr Dampf
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ey, verpiss Dich!
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29.04.2019, 19:20   #11
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.860
Zitat:
Zitat von FlyLive Beitrag anzeigen
Disqualifizieren und eine Anzeige wegen Wildpinkens .
Das ist aber eine merkwürdige Rechtsgrundlage in dem Artikel:

"So besagt also der Paragraph 183a StGB Folgendes zum Wildpinkeln:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."

Ich weiß nicht, wie Ihr pinkelt, aber bei mir ist das i.d.R. keine sexuelle Handlung, auch wenn ich dafür das gleiche "Werkzeug" benutze."

Ok, der im 1. Beitrag hier genannte Typ hat auch meine Geschmacksgrenze überschritten.
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten