Zitat:
Zitat von DocTom
Moin M.,
Du schrubst es ja schon:
Neuheit, erfinderische Tätigkeit
gelten doch, afair, auch für Gebrauchsmusterschutz...
Thomas
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Stimmt, auch wenn die erfinderische Höhe beim Gebrauchsmuster auf dem Papier kleiner ist als beim Patent. Da das Gbm zumindest in D nur eingetragen und erst im Streitfall geprüft wird, hast du zumindest eher die Chance, ein Gebrauchsmuster zu bekommen als ein Patent.
M.