Zitat:
	
	
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					Zitat von DocTom  Moin M., 
Du schrubst es ja schon: 
Neuheit, erfinderische Tätigkeit
 
gelten doch, afair, auch für Gebrauchsmusterschutz...   
Thomas | 
	
 Stimmt, auch wenn die erfinderische Höhe beim Gebrauchsmuster auf dem Papier kleiner ist als beim Patent. Da das Gbm zumindest in D nur eingetragen und erst im Streitfall geprüft wird, hast du zumindest eher die Chance, ein Gebrauchsmuster zu bekommen als ein Patent. 
 
 
M.