Zitat:
Zitat von Trillerpfeife
Und wenn man es weiterspinnt bleibt für mich die Frage warum der uninteressierte Bürger mit 50 dem interessierten Schüler mit 18 die Kompetenz abspricht.
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Inhaltliche Kompetenz in begrenzten Gebieten ist eine Sache; z.B. auch bei der Smartphone-Nutzung sind die Kids sicher kompetenter.
Das Alter fürs Wahlrecht hat weniger mit Kompetenz als mit Lebenserfahrung, "geistier Reife" und der damit eingehenden Fähgikeit zur Abwägung, zu rationaler und verantwortlicher Entscheidung zu tun. Wenn es da auch keinen Grund zur Unterscheidung zwischen Jugendliche und Erwachsene gibt, dann müssen wir konsequenterweise auch Führerscheinerwerb, Alkoholkonsum und Vertragsmündigkeit entsprechend absenken - d.h. dann gibt es keinen Grund mehr, 16-jährige noch der elternlichen Aufsicht zu unterstellen. Wie weit wollen wir die Grenze für all diese Sachen absenken? Ich halte das für ein Gesampaket, da sollte man nicht einzelne Rechte rauspicken.