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Alt 02.04.2019, 17:05   #13810
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.902
Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Diesen Fehlschluss nennt man einen "Strohmann", weil er sich an Behauptungen abarbeitet, die überhaupt nicht erhoben wurden.

Wo habe ich behauptet, ich stünde über der Verfassung?
Du hast hier zig mal für die Abschaffung der Religion plädiert und argumentiert. Offensichtlich verfügst Du über Wissen, dass die Staatsgründer nicht bedacht hatten.

Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Offensichtlich bin ich ebenfalls ein Mensch. Ich habe aber kein spirituelles Bedürfnis, und schon gar nicht drückt es sich in Engeln und Marien-Jungfrauen aus. Folglich ist Deine Schlussfolgerung, alle Menschen hätten ein solches Bedürfnis, falsch.
Der, die, den, Singular, Plural, Syllogismus, Hempel-Oppenheim, muss das schon wieder losgehen?



Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Diesen Fehlschluss nennt man "falsche Dichotimie", also das Vorgaukeln von nur zwei Optionen: Entweder sind wir religiös, oder wir sind Maschinen. Offensichtlich gibt es aber noch weitere Optionen.
Ich hatten keine Dichotomie konstruiert, sondern die Maschine als Beispiel benannt. Aber Ok. Jemand mit einem Herzschrittmacher ist ein Cyborg. Zufrieden?

Offensichtlich - und damit halte ich nochmalig dagegen- haben viele Menschen ein Bedürfnis nach Religion. So viele, dass die Verfassung die Religionsausübung im GG verankert hat. So hatte ich argumentiert. Und nicht anders. Nachdem ich Deine Verdrehungen entzwirbelt habe frage ich Dich noch einmal, ob Du über Wissen verfügst, dass so überlegen ist, dass es die Verfassung, insb. Art. 4 GG hinfällig machte. Dieses impliziert ja Deine Forderung nach Abschaffung der Religion. Du willst Art. 4 GG abschaffen. Warum?

Warum gönnst Du den Menschen (nicht allen, aber vielen) nicht ein/das Bedürfnis der Religionsfreiheit und Religionsausübung? Betrifft Dich auch, da Atheismus auch eine Religionsform ist. Kannst Du auf vielen Formularen überprüfen. Dort ist die Frage nach der Religionszugehörigkeit und man kann nicht-gläubig oder Atheist ankreuzen oder handschriftlich eintragen. Du bist es doch, der Gläubige zum Atheismus bekehren will. Und davor schützt mich, wie auch andere, die Verfassung.

Geändert von Trimichi (02.04.2019 um 17:18 Uhr).
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