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Alt 01.04.2019, 10:47   #6
Itchybod
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.08.2011
Beiträge: 221
Also innerhalb der EU sollte das relativ wenig Probleme machen. Es gibt jedenfalls keine offizielle Einschränkung für trockene (Lebensmittel-)Pulver bzgl. Sicherheit o.ä..

Sollte das Pulver das Interesse von Zoll oder Polizei wecken, dann sind die hoffentlich ausreichend geschult oder haben einen Schnelltest da, um das Zeug von Drogen zu unterscheiden.
Ich würde halt etwas mehr Zeit, wenn Du doch an der Sicherheitskontrolle aufgehalten wirst, einplanen.
Also ich würde mich jedenfals nicht im vorauseilendem Gehorsam einschränken.
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